Elektronische Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung

9. April 2022

Start der eAU auf das Jahr 2023 verschoben

Kranke Arbeitnehmer/innen mussten bislang ihrem Arbeitgeber/in die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Schein) spätestens am dritten Krankheitstag vorlegen.Durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die zum 01.10.2021 gestartet ist, sollen die Abläufe vereinfacht werden. Bereits ab dem 01. Januar 2022 konnten sich die ersten Arbeitgeber/innen an diesem Verfahren beteiligen. Vom 1. Juli 2022 an sollte das AU-Meldeverfahren dann voll -
ständig zwischen allen Parteien digital erfolgen. Aufgrund von Problemen bei der technischen umsetzung wurde der Start auf den 01.01.2023 verschoben.


Die Beschäftigten sind weiterhin auch im Rahmen des eAU-Verfahrens verpflichtet, die Erkrankung unverzüglich anzuzeigen. Mit dieser Anzeige erhalten die
Arbeitgeber/innen dann die Befugnis, die Erkrankungsdaten von den GKV abzufragen. Regelmäßige pauschale Abfragen sind dagegen unzulässig.

9. Juli 2024
LAG München, Urteil vom 28. Oktober 2021, Az: 3 Sa 362/21